Corona update
Die Coronaschutzverordnung gültig vom 9. Februar bis 9. März 2022
Für Sport im Freien gilt weiterhin 2G
Für die gemeinsame Sportausübung draußen gilt unverändert, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen). Für Teilnehmer an Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen des organisierten Sports (inkl. aller Kaderathleten an Stützpunkten), die (Achtung neu!) über eine erste Impfung verfügen, gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als Nachweis. Für Profisportler gilt aufgrund des Schutzes der Berufsausübung weiterhin die alte Regel (also auch ohne erste Impfung), bis eine neue bundesgesetzliche Regelung für Beschäftigte vorliegt.
Für Sport drinnen gilt unverändert 2G+
Folgende Personen sind jedoch von der Testpflicht ausgenommen:
- Personen mit Auffrischungsimpfung (Als Auffrischungsimpfung gelten immer drei Impfungen - gilt auch für Geimpfte mit Johnson & Johnson - sie benötigen 2 weitere Impfungen)
- Personen, die vollständig geimpft sind (ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung und bis zum 90. Tag nach der Impfung)
- Personen, die im Besitz eines Genesenennachweises sind und über einen positiven PCR-Test verfügen (ab dem 29. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests)
- Genesene (Nachweis über positiven PCR-Nachweis), die min. eine zusätzliche Impfung haben.
Eine Übersicht zu den Regeln, wann in Sportvereinen bei 2Gplus die zusätzliche Testpflicht entfällt, findet ihr hier.
Quelle: LSB NRW