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Corona

10.05.2021
Was geht im Sport während der Pandemie?

Von heute an gibt es bundesweit Lockerungen für Geimpfte und Genesene
Die niedersächsische Landesregierung hat die Corona-Verordnung angepasst, was auch den Sport betrifft. Für unsere Mitgliedsvereine in Niedersachsen gilt: 

Bis zu 30 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren können draußen mit getesteten, geimpften oder genesen Betreuungspersonen wieder Kontaktsport treiben - auch Mannschaftssportarten. Getesteten, vollständig geimpften oder genesenen Erwachsenen ist kontaktfreier Sport in Gruppen draußen mit mindestens zwei Meter Abstand voneinander wieder möglich. Schwimmbäder können für die Erteilung von Schwimmunterricht und Schwimmkursen geöffnet werden. Unterrichtende und volljährige Teilnehmende müssen getestet sein, die Gruppen dürfen jenseits der Geimpften und Genesenen nicht mehr als 20 Personen umfassen.

In NRW ist Freizeit- und Amateursport in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen grundsätzlich verboten, aber es gibt es Ausnahmen. Wenn keine Corona-"Notbremse" in Kraft ist, darf  auf Sportanlagen unter freiem Himmel allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes gesportelt werden. Auch Sport mit fünf Personen aus zwei Hausständen ist erlaubt. Das gilt auch für sportliche Ausbildung im Einzelunterricht wenn der Mindestabstand von fünf Metern eingehalten wird.
Gruppen von max. 20 Kindern (bis 14 Jahren) mit bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen dürfen gemeinsam unter freiem Himmel Sport treiben. Freizeitsport außerhalb von Anlagen und Einrichtungen ist weiterhin unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen erlaubt.

Wenn die "Notbremse" in Kraft ist, darf kontaktloser Sport im Freien (z.B. auf Sportanlagen) nur alleine, zu zweit oder innerhalb des eigenen Hausstands getreiben werden. Kinder unter 14 Jahren dürfen kontaktlosen Sport maximal zu fünft machen.