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Corona: Viele Lockerungen im Sport

28.05.2021
Was geht im Sport während der Pandemie?

Coronaschutzverordnung neu aufgebaut
Sie tritt heute in Kraft CoronaSchVO (ab 28.05.2021) 
Neu ist, dass sie in Abhängigkeit von den regionalen Inzidenzzahlen unter 100 ein dreistufiges Öffnungsmodell beinhaltet. 

In welcher der drei Inzidenzstufen sich die einzelnen Kreise und Städte in NRW befinden, wird regelmäßig auf den Seiten des Gesundheitsministeriums www.mags.nrw veröffentlicht. Die in drei Inzidenzstufen geltenden Regeln für den Sport sind in einer Tabelle zusammengefasst. Einige Punkte herausgegriffen:

Wettkampfsport erlaubt
Grundsätzlich ist der Wettkampfsport ab einer Inzidenz von unter 100 wieder erlaubt. Selbstverständlich gelten hierbei die jeweiligen Vorgaben in den drei Inzidenzstufen!

Sport drinnen möglich
Ab einer Inzidenz von unter 50 können Sporthallen und Fitnessstudios für den Vereinssport wieder geöffnet werden. Kontaktloser Sport und begrenzt auch Kontaktsport sind mit Tests und Rückverfolgbarkeit wieder erlaubt. Die Vereine werden ihre erfolgreichen Hygienekonzepte des vergangenen Jahres wieder verantwortungsvoll zum Einsatz bringen können.

Schwimmbäder wieder geöffnet
Endlich können nun auch die Schwimmbäder wieder ihren Betrieb aufnehmen. Zwar ist das Regelwerk in der CoronaSchVO kompliziert, aber ein Anfang ist gemacht, besonders für den Inzidenzbereich unter 50.

Regeln für die Zulassung von Zuschauern angepasst
Die generelle Sitzplatzpflicht für Zuschauer wurde aufgehoben. Die Zahl der Besucher wird durch absolute Zahlen bzw. durch Anteile an der Gesamtzuschauerkapazität der Sportanlagen geregelt und eine Pflicht zur festen Zuweisung von Steh- oder Sitzplätzen gilt erst ab einer bestimmten Besucherzahl. Damit herrscht auch Klarheit für Sportanlagen ohne Sitzplätze, auf denen z.B. die auf ihre Kinder wartenden Eltern sich aufhalten können.

Quelle LSB NRW

Details in der neuen CoronaSchVO (ab 28.05.2021)