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DJK-Sportverband Diözesanverband Münster
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Förderung der Übungsarbeit im Sportverein

15.05.2024

Bis 31. Mai Antrag stellen!
Es stehen Gelder für die Vereinsförderung bereit! Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen hat dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung gestellt. Der LSB NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

Als DJK-Vereine antragsberechtigt
Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind, können einen Antrag stellen! Und zwar über das Förderportal des Landessportbundes NRW .