Förderung der Übungsarbeit - Frist verlängert
Antrag bis 7. Juli möglich
Noch haben Sportvereine die Möglichkeit einen Antrag zur „Förderung der Übungsarbeit“ zu stellen. Die Frist wurde bis zum 7. Juli verlängert.
Die Gelder für die Vereinsförderung stehen bereit! Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen hat dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung gestellt. Der LSB NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Als DJK-Vereine antragsberechtigt
Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind, können einen Antrag stellen! Und zwar über das Förderportal des Landessportbundes NRW .