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Corona-Lockerungen: Mitgliederversammlungen

30.06.2020
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In der zweiten Jahreshälfte stehen bei vielen Vereinen die Mitgliederversammlungen auf dem Programm. Aber was geht in Zeiten von Corona?

In der seit 15. Juni gültigen Coronaschutzverordnung, heißt es, dass Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Teilnehmern stattfinden dürfen, wenn geeignete Vorkehrungen getroffen sind. Was ist also bei welcher Teilnehmerzahl zu beachten? Welche Hygienmaßnahmen gelten? Informationen, die der LSB NRW dazu zusammengestellt hat, sind hier nachzulesen.  

FOTO: Ein DJK-Diözesanverbandstag bevor Corona ein begriff für uns war (c) DJK-DV Münster